Rechtsanwalt Axmann in seiner Kanzlei

Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger

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Anwalt Strafrecht Dortmund

Fachanwalt für Strafrecht Dortmund - Strafverteidiger Dortmund
Rechtsanwalt Dieter Axmann

Diese Seite richtet sich an alle Menschen, die anwaltliche Hilfe suchen, weil sie in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten sind. Ihnen stehe ich als Fachanwalt für Strafrecht im gesamten Bereich Strafrecht mit meiner jahrzehntelangen Erfahrung in der Strafverteidigung - auch bundesweit - gerne zur Verfügung.

  • Sie haben eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter erhalten?
  • Die Staatsanwaltschaft hat bei Ihnen durchsuchen lassen?
  • Ein Angehöriger wurde verhaftet?
  • Sie wurden aufgefordert, sich erkennungsdienstlich behandeln zu lassen?
  • Das Gericht hat Ihnen eine Anklageschrift zugestellt?
  • Sie suchen Verteidigung gegen strafrechtliche Anschuldigungen?

Egal ob Sie unschuldig sind oder nicht, auf dem Gebiet des Strafrechts greift der Staat mit all seinen Machtmitteln in das Leben der Bürger ein. Sie benötigen jetzt einen hochkompetenten, im Strafrecht erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht, der den Ermittlungsbehörden auf Augenhöhe entgegentritt. Die Anwaltskanzlei Axmann hilft Ihnen schnell und kompetent und berät Sie im gesamten Bereich Strafrecht!

Anwalt Strafrecht Dortmund - kompetente Vertretung in allen Bereichen des Strafrechts

  • Sexualstrafrecht
  • Allgemeines Strafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht
  • Revisionsrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Vermögensstrafrecht
  • Strafvollstreckung und Strafvollzug
  • Strafprozessrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Axmann, hat seine Spezialkenntnisse im Sexualstrafrecht nachgewiesen. Rechtsanwalt Axmann ist einer von maximal einer Handvoll Rechtsanwälten in ganz Deutschland, die sich offiziell als Experte / Spezialist für Sexualdelikte / im Sexualstrafrecht bezeichnen dürfen. Mehr Qualitätsgarantie für Ihre Verteidigung gegen den Vorwurf eines Sexualdeliktes oder einer Sexualstraftat kann es nicht geben!

 

Strafrecht Soforthilfe

Ich helfe Ihnen schnell und kompetent in allen Bereichen des Strafrechts.

Rechtsanwalt Axmann


Fachanwalt für Strafrecht

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Fachanwalt Strafrecht Dortmund

 

Inhalt dieser Seite

Anwalt Strafrecht Dortmund - Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren

Im nachfolgenden Text finden Sie einen Überblick über meine Tätigkeitsbereiche gegen Maßnahmen der Behörden im Ermittlungsverfahren:

Strafrecht Dortmund - Die Vorladung

Erst durch eine Vorladung zur Polizei erfahren die meisten, dass gegen sie ein Strafverfahren geführt wird. Als Beschuldigter hat man verständlicherweise das Bedürfnis, sich zu erklären. Gerade unschuldig beschuldigt ist es ja ein zutiefst menschliches Bedürfnis, die eigene Sicht der Dinge darzustellen. Als Beschuldigter einer Straftat vergisst man eines schnell: Der im Strafverfahren ermittelnde Beamte ist nicht „Dein Freund und Helfer“, sondern jemand, der einen Sachverhalt abliefern möchte, der in eine strafrechtliche Anklage mündet, die dann im Strafurteil endet.

Daher gilt hier: Sämtliche strafrechtlichen Angelegenheiten sollten Sie unverzüglich einem erfahrenen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht übertragen. Ihre Vorladung dient rein formaljuristischen Zwecken, und zwar ausschließlich dem Zweck, die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Sie nach den gesetzlichen Vorgaben formal abzuschließen und Anklage zu erheben. Ginge der Ermittlungsbeamte davon aus, dass die Ermittlungsergebnisse gegen Sie nicht für eine Anklage ausreichen würden, hätte er Sie nicht vorgeladen. In diesem Fall würde er die Akte an die Staatsanwaltschaft senden, die dann das Verfahren gegen Sie einstellt, ohne dass Sie jemals von dem Ermittlungsverfahren Kenntnis bekämen.

Anwaltlicher Rat -  So verhalten SIe sich bei einer Vorladung:

Sollten Sie als Beschuldigter von der Polizei vorgeladen werden, kann es nur eine einzige vernünftige Reaktion geben. Diese lautet: Äußern Sie sich nicht zu den Vorwürfen! Beauftragen Sie unverzüglich einen erfahrenen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Rechtsanwalt Axmann ist Fachanwalt für Strafrecht und verfügt über jahrzehntelange Erfahrung als Anwalt im Strafrecht. Ich werde Akteinsicht beantragen. Erst nach Kenntnis der Ermittlungsergebnisse kann ich als Ihr Anwalt abwägen, ob Sie weiterhin vom Schweigerecht Gebrauch machen oder nicht. Auf der Grundlage der Ermittlungsergebnisse werde ich, Rechtsanwalt Axmann, als Ihr Anwalt mit Ihnen eine schlagkräftige und zielführende Verteidigungsstrategie entwickeln.

Mehr zu: Vorladung

Hausdurchsuchung - ein einschneidendes Erlebnis

Die Wohnung gehört zu dem grundrechtlich geschützten Bereich. Wenn dann aber frühmorgens eine Gruppe Hilfsorgane der Staatsanwaltschaft (Polizeibeamte) überraschend vor der Tür steht, ist es mit dem Sicherheitsgefühl in den eigenen vier Wänden nicht mehr weit her. Mein Rat als Anwalt: Ruhe bewahren! Fragen Sie trotz des Überraschungsmoments, nach, gegen wen sich die Hausdurchsuchung richtet und was der Grund der Durchsuchung ist. Die Beamten sind verpflichtet, Ihnen den auf staatsanwaltschaftliche Anordnung ergangenen richterlichen Durchsuchungsbeschluss auszuhändigen. Sie sollten sich außerdem Namen, Dienstnummer und Dienstbezeichnung des Einsatzleiters und der übrigen Polizisten geben lassen. Sie haben das Recht auf Hinzuziehung von Zeugen. Es ist ratsam, eine Vertrauensperson anzurufen, die als Ihr Zeuge bei der Durchsuchung dabei ist. Auch ein Anwalt für Strafrecht - wie Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund - kann der Durchsuchung als Zeuge anwesend sein und klärt rechtliche Fragen für Sie.

Zögern Sie nicht, im Falle einer Hausdurchsuchung einen Fachanwalt für Strafrecht zu kontaktieren, damit dieser zeitnah persönlich erscheinen oder zumindest telefonisch mit den Beamten verhandeln kann.

Hat die Durchsuchung bereits stattgefunden, kontaktieren Sie unverzüglich meine Kanzlei in Dortmund. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht werde ich die Rechtmäßigkeit von Anordnung und Durchführung prüfen und die Verteidigungsstrategie entwickeln.

Da Hausdurchsuchungen oftmals außerhalb der anwaltlichen Bürozeiten erfolgen, steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Axmann, über die Notfallnummer 0151 21822975 zur Verfügung.

Mehr zu: Hausdurchsuchung

Festnahme und Untersuchungshaft - Strafrecht Dortmund

Die Polizei nimmt Sie vorläufig wegen eines möglichen Tatverdachts oder aufgrund eines vorliegenden Haftbefehls fest? Dann beachten Sie unbedingt folgende Grundregeln:

  • Keine Angaben machen – alles, was Sie aussagen, kann und wird gegen Sie verwendet.
  • Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt oder besser noch einen Fachanwalt für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung.
  • Vermeiden Sie alle Äußerungen ohne anwaltliche Vertretung, es drohen hohe strafrechtliche Risiken

In der Regel wird ein Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft beantragt, wenn ein dringender Tatverdacht vorliegt. Weiterhin müssen Haftgründe hinzukommen. Haftgründe sind: Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr oder Wiederholungsgefahr.

Verkündet der Haftrichter des zuständigen Gerichts den Haftbefehl, so ist Untersuchungshaft bis zunächst maximal sechs Monate zulässig. In der Untersuchungshaft gilt, bis zu diesem Zeitpunkt muss der Strafprozess begonnen haben. Ist die Sachlage jedoch besonders umfangreich oder schwierig, stellt die Staatsanwaltschaft den Antrag, die Untersuchungshaft um weitere drei Monate zu verlängern. Ein schwacher Trost ist in dieser Situation, dass die Dauer der Untersuchungshaft auf eine eventuelle Freiheitsstrafe anzurechnen ist. Bei späterem Freispruch hat der Beschuldigte einen Anspruch auf Schadensersatz für Schäden durch die U-Haft. Die Höhe des Schadens, der für erlittene U-Haft geltend gemacht werden kann, richtet sich nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz. Dies gilt auch für unschuldig verbüßte Haft.

Ein durch unschuldig verbüßte U-Haft ruiniertes Leben oder entgangene Lebensfreude wird von unserem Staat leider nicht mit Geld entschädigt.

Auch in dieser Situation gilt: Machen Sie keine Angaben zur Sache! Berufen Sie sich auf Ihr Recht zu schweigen. Vertrauen Sie nicht auf Versprechen, nach einer Aussage würde man sie wieder gehen lassen. Dieses Vertrauen wurde schon oft enttäuscht. Ein im Strafrecht erfahrener Rechtsanwalt wird Sie auch ohne sofortige Aussage bei der Polizei aus der U-Haft bekommen. Nach Einsichtnahme in die Akten kann Ihr Strafverteidiger mit Ihnen eine zielführende konsequente Verteidigungsstrategie entwickeln.

Es ist Ihr Recht, in jeder Lage des Verfahrens einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch!  Gerade im Falle einer Festnahme sollten Sie unverzüglich Kontakt zu Rechtsanwalt Axmann über die Notfallnummer 0151 21822975 aufnehmen.

Mehr zu Untersuchungshaft und Haftbefehl

Erkennungsdienstliche Behandlung im Strafrecht

Wenn Sie eine Vorladung für eine erkennungsdienstliche Behandlung erhalten haben, können Sie, anders als bei der Vorladung, zum Vernehmungstermin zwangsweise vorgeführt werden. Die Beamten können im schlimmsten Fall zu Hause oder auf der Arbeit erscheinen und sie festnehmen. Sobald Sie also eine solche Vorladung erhalten haben, sollten Sie umgehend einen im Strafrecht erfahrenen Anwalt und Fachanwalt für Strafrecht beauftragen.

Der Regelfall der erkennungsdienstlichen Behandlung im Strafrecht ist der zum Zwecke der Aufklärung des gegen Sie gerichteten Strafverfahrens gem. § 81b Abs. 1 1. Alternative StPO.

Bei einer Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Als Strafverteidiger beantrage ich regelmäßig gerichtliche Entscheidung gegen die Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung meiner Mandanten. Als Ihr Anwalt nehme ich zugleich Kontakt zu den Ermittlungsbehörden auf und wirke darauf hin, dass diese von der zwangsweisen Durchsetzung der Maßnahme bis zur gerichtlichen Entscheidung absehen.

Sollten Sie eine Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung erhalten haben, stehe ich, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund, Ihnen gerne kompetent und engagiert zur Seite!

Mehr zu: Erkennungsdienstliche Behandlung

Anklageschrift

Viele suchen erst die Hilfe eines Fachanwalts für Strafrecht, wenn Ihnen eine Anklageschrift zugestellt wird. Die Zustellung der Anklageschrift ist stets mit dem Hinweis versehen:

„In der Strafsache gegen Sie erhalten Sie anliegend die Anklageschrift übersandt. Sie können innerhalb einer Woche die Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragen oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen.“

Trotz vorheriger Vorladung zur Polizei verdrängen viele bis zu diesem Zeitpunkt, dass gegen sie überhaupt ein Strafverfahren läuft. Entsprechend groß ist die psychische Belastung, wenn dann eine Anklageschrift ins Haus flattert. Spätestens jetzt sind Sie auf die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts und Fachanwalt für Strafrecht angewiesen.

Auch wenn der Hinweis auf Erhebungen von Beweisen und Einwendungen gegen die Öffnung des Hauptverfahrens seinen Ursprung in dem Grundsatz auf rechtliches Gehör vor Gericht findet, so ist dieser doch keineswegs als reine Routineübung abzutun.

Sollte Ihnen eine Anklageschrift zugestellt worden sein, sollten Sie unverzüglich mit meiner Kanzlei Kontakt aufnehmen. Als Anwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit jahrzehntelanger Erfahrung im Strafrecht weiß ich, dass sich in nicht wenigen Verfahren Einwände gegen die Zulassung der Anklage bereits aus der Ermittlungsakte selbst ergeben. In manchen Fällen „übersieht“ die Staatsanwaltschaft schlichtweg die Strafverfolgungsverjährung, in anderen Fällen wird von der Staatsanwaltschaft auch "gerne mal" über das Verbot der Doppelbestrafung hinweggesehen. Dies sind Argumente, die eine Anklage vernichten. Aber auch, wenn keine die Anklage vernichtenden Einwendungen vorzubringen sind, kann ein erfahrener Strafverteidiger oftmals im sogenannten Zwischenverfahren immer noch eine Verständigung mit Gericht und Staatsanwaltschaft im Hinblick auf eine Erledigung des Strafverfahrens erreichen. Es bleibt Ihnen dann die Hauptverhandlung erspart.

Sollten Sie eine Anklageschrift erhalten haben, stehe ich, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund, Ihnen gerne kompetent und engagiert zur Seite!

Mehr zu: Anklageschrift

Strafverteidiger Dortmund - Verteidigung gegen strafrechtliche Anschuldigungen

Anwalt Strafrecht Dortmund - Tätigkeitsbereiche

Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich Sie gegen Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) und auf strafrechtlichen Nebengebieten.

Als strafrechtliche Nebengesetze wären u.a. zu nennen: das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und die Abgabenordnung (AO). Während beim Betäubungsmittelgesetz klar ist, es geht um Drogen, regelt die AO-Straftaten wie Steuerhinterziehung. Weitere strafrechtliche Nebengebiete sind das Verkehrsstrafrecht, das Wirtschaftsstrafrecht, das Steuerstrafrecht, das Jugendstrafrecht und als besonderer Kanzleischwerpunkt das Sexualstrafrecht.

Bei jedem Strafverfahren steht für den Betroffenen viel auf dem Spiel. Im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung geht es um Geld- oder Freiheitsstrafe. Neben der Strafe können die Gerichte auch Fahrverbot, die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Unterbringung in einer Anstalt anordnen.

Im nachfolgenden Text ein Überblick über Tätigkeitsbereiche der Strafverteidigung:

Straftaten nach dem Strafgesetzbuch / allgemeines Strafrecht

Straftaten nach dem Strafgesetzbuch werden umgangssprachlich auch als „allgemeines Strafrecht“ bezeichnet. Hiervon zu unterscheiden, sind die Begriffe des Strafgesetzbuchs. Das Strafgesetzbuch in einen allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs und in einen besonderen Teil des Strafgesetzbuchs aufgeteilt. Der allgemeine Teil des Strafgesetzbuchs regelt die Grundlagen der Strafbarkeit. Die Grundlagen der Strafbarkeit sind von einem Fachanwalt für Strafrecht bei jeder Strafverteidigung grundsätzlich immer zuerst zu prüfen. In dem besonderen Teil des Strafgesetzbuches sind die einzelnen Straftatbestände normiert.

Mehr zu: Allgemeines Strafrecht

Körperverletzungsdelikte

Schutzgut der Körperverletzungsdelikte ist die körperliche Unversehrtheit. Je nach Art der Körperverletzung wird diese von der Staatsanwaltschaft, wegen Einwilligung oder fehlendem Strafantrag gar nicht verfolgt oder aber mit Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren (schwere Körperverletzung) bestraft. Für den Anwalt ist der Unterschied zwischen vorsätzlichem und fahrlässigem Handeln entscheidend. Die Abgrenzung ist oft schwierig. Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich regelmäßig Mandanten gegen den Vorwurf von Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässige Körperverletzung, Beteiligung an einer Schlägerei und Landfriedensbruch. Mit meiner jahrzehntelangen Erfahrung im Strafrecht wahre und schütze ich ihre Rechte nicht nur vor Gericht. Ist bereits Anklage erhoben, erarbeite ich als Anwalt mit Ihnen Verteidigungsstrategien für einen Freispruch oder ein möglichst mildes Urteil.

Sollten Sie eines Körperverletzungsdeliktes beschuldig sein, stehe ich, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Axmann, Ihnen gerne kompetent und engagiert zur Seite!

Mehr zu Körperverletzungsdelikten

Vermögensdelikte, Straftaten gegen das Eigentum

Schutzgut der Vermögensdelikte ist das Eigentum. Als Fachanwalt für Strafrecht aus Dortmund habe ich innerhalb von Jahrzehnten unzählige Male gegen den Vorwurf von Vermögensdelikten verteidigt. Meine anwaltliche Tätigkeit bei Vermögensdelikten erstreckt sich u.a. auf die Strafverteidigung gegen die Tatvorwürfe des Diebstahls, des Raubes und des Betruges.

Diebstahl

In meiner Kanzlei habe ich regelmäßig mit Strafverteidigung gegen Diebstahlsvorwürfe in den unterschiedlichsten Begehungsformen vom Ladendiebstahl bis hin zum Wohnungseinbruchdiebstahl zu tun. Je nach Tatvorwurf kann der Diebstahl mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren bestraft werden. Entgegen der in der Öffentlichkeit teilweise vertretenen Auffassung ist auch der Diebstahl in der Form des sogenannten Mundraubs strafbar. Für die Strafbarkeit ist entscheidend, ob die weggenommene Sache möglicherweise besonders gesichert war, ob in ein Gebäude oder gar ein Wohngebäude eingebrochen wurde, ob vielleicht eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug mitgeführt wurde oder mehrere Personen in Form einer Bande zusammengewirkt haben. Hinsichtlich der einzelnen Tatbestandsmerkmale hat die strafrechtliche Rechtsprechung differenzierte Abgrenzungskriterien entwickelt.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht sind mir diese Abgrenzungen aufgrund meiner alltäglichen Praxis bestens geläufig. Selbst der Vorwurf eines "einfachen" Diebstahls kann sich später, aufgrund einer für den Beschuldigten unglückliche Beweisaufnahme und Verteidigung durch einen unerfahrenen Anwalt, schnell als schwerer Diebstahl oder Bandendiebstahl darstellen. Nehmen Sie daher bei dem Vorwurf eines Diebstahls unverzüglich mit meiner Kanzlei in Dortmund Kontakt auf. Rechtsanwalt Axmann ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt seit Jahrzehnten erfolgreich gegen den Vorwurf von Diebstahlsdelikten.

Sollten Sie eines Diebstahls beschuldigt sein, stehe ich, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Axmann, Ihnen gerne kompetent und engagiert zur Seite!

Mehr zu:

Raub

Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich regelmäßig gegen Raubvorwürfe. Straftaten wie Raub, schwerer Raub, Raub mit Todesfolge, räuberischer Diebstahl und räuberische Erpressung gehören zum Alltag in meiner Kanzlei. Es ist zu beachten, dass alle Raubdelikte Verbrechenstatbestände sind. Das heißt, sie werden mit einer Mindestfreiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bestraft. Die Höchststrafe beträgt 15 Jahre. Aufgrund der Einstufung als Verbrechen, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf einen Anwalt als Pflichtverteidiger. Als Rechtsanwalt ist auf die Abgrenzungsproblematik zwischen räuberischen Diebstahl und Diebstahl hinzuweisen. Da der Diebstahl erheblich milder bestraft wird, liegt hier erhebliches Potential für die Strafverteidigung. Aber auch zwischen den einzelnen Raubtatbeständen ist die Abgrenzung von rechtlichen Feinheiten gekennzeichnet. In jedem Fall ist es wichtig, sich beim Vorwurf eines Raubes unverzüglich an einen im Strafrecht erfahrenen Anwalt zu wenden. Rechtanwalt Axmann verfügt über umfangreiche, jahrzehntelange Erfahrung bei der Strafverteidigung gegen Raubvorwürfe.

Sollten Sie eines Raubes beschuldigt sein, stehe ich, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Axmann, Ihnen gerne kompetent und engagiert zur Seite!

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Betrug

Der Betrug kommt im Strafrecht in unterschiedlichen Begehungsweisen vor. Der Anwalt spricht zum Beispiel von Eingehungsbetrug, wenn jemand eine Verpflichtung eingeht, die er nicht gewillt oder in der Lage ist zu begleichen oder von Anstellungsbetrug, wenn ein Arbeitnehmer die von ihm im Arbeitsvertrag versprochene Arbeitsleistung nicht erbringen kann.

Das Strafgesetzbuch normiert gesondert den Computerbetrug gemäß § 263a StGB, den Subventionsbetrug gemäß § 264 StGB, den Kapitalanlagebetrug gemäß § 264a StGB, das Erschleichen von Leistungen gemäß § 265a StGB und den Kreditbetrug gemäß § 265b StGB.

Bei der Anwendung des Betruges gem. § 263 StGB machen selbst deutsche Strafgerichte und Staatsanwaltschaften immer wieder Fehler. Mal liegen die Fehler in der nicht korrekten Ermittlung des Vermögensschadens oder in Außerachtlassung der Frage des Vorsatzes zum Zeitpunkt der Tathandlung. Die Frage, wie der Vermögensschaden im Strafrecht zu ermitteln ist, ist immer wieder Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung.

Eine spezielle Sonderform des Betruges, die in meiner Kanzlei regelmäßig bearbeitet wird, ist der Abrechnungsbetrug. Betroffen von diesem strafrechtlichen Vorwurf sind Ärzte, Apotheker, Therapeuten oder auch Pflegedienste. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft ist regelmäßig, der Beschuldigte habe sich Vorteile für angeblich nicht erbrachte Leistungen verschafft oder eine höherwertige als die erbrachte Leistung abgerechnet.

Sobald Sie sich mit dem Vorwurf des Betruges konfrontiert sehen, ist es unerlässlich, unverzüglich einen im Strafrecht erfahrenen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht zu beauftragen. Rechtsanwalt Axmann ist seit Jahrzehnten im Strafrecht tätig und kennt die Feinheiten der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Betrug.

Sollten Sie eines Betruges beschuldigt sein, stehe ich, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Axmann, Ihnen gerne kompetent und engagiert zur Seite!

Mehr zu Abrechnungsbetrug

Tötungsdelikte; Kapitalstrafrecht

Verbrechen, die den Tod eines Menschen zur Folge haben, werden als Tötungsdelikte oder Kapitalstrafrecht bezeichnet. Beispiele für solche Straftatbestände sind, Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB), Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB), fahrlässige Tötung (§ 222), Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB). Das Strafmaß bei Tötungsdelikten variiert von lebenslänglicher Freiheitsstrafe (keine Haftentlassung vor Ablauf von 15 Jahren) für Mord bis zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bei Körperverletzung mit Todesfolge in einem minderschweren Fall. Nur ein im Strafrecht erfahrener Fachanwalt kann prüfen, ob Mordmerkmale vorliegen oder die Tat möglicherweise als fahrlässige Tötung oder Körperverletzung mit Todesfolge zu bewerten ist. Das Kapitalstrafrecht gehört zu den anspruchsvollsten strafrechtlichen Rechtsgebieten. Meist geht es um die Bewertung strafrechtlicher Indizien. Routinemäßig wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl erlassen. Aufgabe des Anwalts ist es, Möglichkeiten der Aufhebung und Außervollzugsetzung des Haftbefehls zu ergreifen. Das Strafverfahren findet in erster Instanz immer vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts statt.

Für den Beschuldigten gilt auch bei Tötungsdelikten: Machen Sie keine Aussage ohne erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht! Rechtsanwalt Axmann ist Fachanwalt für Strafrecht und hat jahrzehntelange Erfahrung im Strafrecht. Rechtsanwalt Axmann hat in zahlreichen, auch medienwirksamen Mordverfahren verteidigt, unter anderem auch in dem sogenannten "Pferdemädchen-Mord" 2012 in Berlin, auch bekannt als "Mord Christin R."

Sollten Sie eines Tötungsdeliktes beschuldigt sein, stehe ich, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Axmann, Ihnen gerne kompetent und engagiert zur Seite!

Mehr zu Mord und Totschlagsdelikten

Strafrechtliche Nebengebiete

Betäubungsmittelstrafrecht

Straftaten, die unter das Betäubungsmittelstrafrecht fallen, sind im Betäubungsmittelgesetz geregelt. Das Betäubungsmittelgesetz regelt, welche Substanzen - Drogen - strafbar sind und welche nicht. Es wird strafrechtlich zwischen geringen und nicht geringen Mengen von Betäubungsmitteln unterschieden. Das Betäubungsmittelgesetz stellt den unerlaubten Erwerb, den Besitz, den Anbau, das Herstellen, den Handel, die Einfuhr nach und die Ausfuhr aus Deutschland von Drogen unter Strafe. Der bloße Eigenkonsum von Betäubungsmitteln ist nicht strafbar. Der Strafrahmen des BtMG reicht von Geldstrafe bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe. Während bei Besitz geringer Mengen Drogen fast immer eine Verfahrenseinstellung erreicht werden kann, wird zum Beispiel der Handel von Drogen in nicht geringer Menge mit „Waffen“ gemäß § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG mit mindestens 5 und bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe bestraft. An dieser Vorschrift werden gleich zwei für den Anwalt wesentliche Kriterien deutlich.  Regelmäßig ist von einem Rechtsanwalt bei der Strafverteidigung gegen Vorwürfe des § 30a BtMG zu prüfen: Lag tatsächlich eine „nicht geringe Menge" an Drogen vor? Anwaltlicher Beurteilung unterliegt auch die Frage, ob es sich bei dem aufgefundenen Gegenstand um eine Waffe im Sinne des strafrechtlichen Waffenbegriffs handelt. Wenn ja, ist im Betäubungsmittelstrafrecht immer zu prüfen, ob dieser Gegenstand tatsächlich, so wie von den Staatsanwaltschaften gerne schnell angenommen wird, in irgendeinem Zusammenhang mit der vorgeworfenen Betäubungsmittelstraftat stand. Regelmäßig werden Beschuldigten in polizeilichen Vernehmungen auch auf die sogenannte „Kronzeugenregelung“ gemäß § 31 BtMG hingewiesen. Vor- und Nachteile dieser Regelung sollten ausschließlich gemeinsam mit einem im Betäubungsmittelstrafrecht erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht abgewogen werden.  Eine voreilige Aussage kann nie wieder zurückgenommen werden.

Das Betäubungsmittelstrafrecht ist ein Spezialgebiet des Strafrechts und zeigt neben den hier bereits angesprochenen Aspekten weitere Besonderheiten auf. Aufgrund dieser Besonderheiten sollten Sie mit der Verteidigung ausschließlich einen im Betäubungsmittelstrafrecht erfahrenen Strafverteidiger wie Rechtsanwalt Axmann beauftragen.

Sollten Sie eines Betäubungsmitteldeliktes beschuldigt sein, stehe ich, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Axmann, Ihnen gerne kompetent und engagiert zur Seite!

Mehr zu: Betäubungsmittelstrafrecht

Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht hat Steuerhinterziehung und leichtfertige Steuerverkürzung zum Gegenstand. Die Steuerhinterziehung muss vorsätzlich begangen sein, für die leichtfertige Steuerverkürzung reicht Fahrlässigkeit aus. Trotz der Verknüpfung mit dem Strafrecht finden sich die wesentlichen Normen des Steuerstrafrechts in der Abgabenordnung (AO). Wegen Steuerhinterziehung macht sich strafbar, wer gegenüber den Steuerbehörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unvollständige oder unrichtige Angaben macht, oder die Behörde über solche Tatsachen wissentlich in Unkenntnis lässt und dadurch Steuern verkürzt oder ungerechtfertigte Steuervorteile erlangt. In den vergangenen Jahren wurde das Steuerstrafrecht immer weiter verschärft. Dies hat eine steigende Ermittlungstätigkeit von Staatsanwaltschaften und Steuerämtern bzw. Finanzämtern zur Folge.

Eine Steuerstrafverteidigung erfordert von einem Anwalt exzellente Kenntnisse des Verfahrensrechts. Meistens beginnt die Strafverfolgung mit einer oder mehreren Durchsuchungen. Meine Erfahrung als Fachanwalt für Strafrecht ist, dass sich die Behörden dabei leider des Öfteren nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten. Aufgabe des Rechtsanwaltes ist es, die Rechte des Mandanten zu wahren und die sich aus der Missachtung der Verfahrensvorschriften ergebenden Beweisverwertungsverbote durchzusetzen. Dies setzt jedoch nicht nur fundierte Kenntnisse des Steuerrechts, sondern auch sichere Kenntnisse des Strafprozessrechts voraus. Nur ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht verfügt über diese Kenntnisse. Nur ein Strafverteidiger, der den Behörden auf Augenhöhe begegnen kann, ist in der Lage, laufende Strafverfahren durch einen „Deal“ zu beenden. Ein Strafverfahren vor Gericht findet dann nicht mehr statt.

Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund ist als Fachanwalt für Strafrecht tätig und hat in der Vergangenheit in mehreren großen Steuerstrafverfahren auch mit Bezug zum europäischen Steuerstrafrecht verteidigt. Obwohl die Staatsanwaltschaft in diesen Verfahren zum Teil zweistellige Millionenbeträge als Schäden errechnete, endeten diese Strafverfahren nicht selten mit Freisprüchen oder Einstellungen.

Als Rechtsanwalt ist herauszustellen, die beste Verteidigung gegen ein Steuerstrafverfahren ist es, es gar nicht zu einem Verfahren kommen zu lassen. Dies ist mit einer Selbstanzeige möglich. Eine Selbstanzeige verhindert eine Strafe nach dem Steuerstrafrecht.

Sollten Sie einer Steuerstraftat beschuldigt sein, stehe ich, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Axmann, Ihnen gerne kompetent und engagiert zur Seite!

Mehr zu Selbstanzeige

Verkehrsstrafrecht

Verstöße im Verkehrsrecht sind zum einen die "guten alten" Ordnungswidrigkeiten, die eine Sanktionierung mittels eines Bußgeldbescheides zur Folge haben. Hiervon zu unterscheiden sind Verkehrsdelikte, die unter das Strafrecht fallen und daher im Strafgesetzbuch geregelt sind. Diese Delikte gelten als Straftat. Straftaten im Straßenverkehr sind z.B.: Trunkenheit am Steuer, Drogen am Steuer, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bzw. Fahrerflucht und illegale Autorennen. Es drohen Geldstrafe, Freiheitsstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis. Erfolgt eine Verurteilung wegen einer Trunkenheits- oder Drogenfahrt, ist vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis regelmäßig mit der Anordnung eines Medizinisch-Psychologischen-Gutachtens zu rechnen. Auch zu schnelles Fahren wird von den Staatsanwaltschaften immer öfter als illegales Autorennen gewertet. Rechtsfolge kann Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren sein. Kommt es dann noch zu einem Verkehrsunfall mit Personenschäden, werden von den Staatsanwaltschaften oftmals Mordmerkmale bejaht. Lebenslängliche Freiheitsstrafe kann die Folge sein. Auch Verkehrsstraftaten erfordern das rechtzeitige Einschalten eines Fachanwaltes für Strafrecht. Dieser Anwalt sollte sich auch im Verkehrsstrafrecht auskennen. Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund ist Fachanwalt für Strafrecht und hat jahrzehntelange Erfahrung auch bei der Verteidigung im Verkehrsstrafrecht.

Sollten Sie eines Verkehrsdeliktes beschuldigt sein, stehe ich, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Axmann, Ihnen gerne kompetent und engagiert zur Seite!

 

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Wirtschaftsstrafrecht

Der Begriff des Wirtschaftsstrafrechts bezeichnet Straftaten, die zwar gewaltfrei sind, Privatpersonen und Unternehmen aber dennoch schweren Schaden zufügen können. Die strafrechtliche Bandbereite der Delikte reicht von Betrug über Bestechung bis hin zu Unterschlagung und Geldwäsche.

Die Rechtsanwaltskanzlei Axmann aus Dortmund bietet persönlichen Rechtsbeistand und/oder maßgeschneiderte gerichtliche Unterstützung in unterschiedlichsten Fällen von Wirtschaftskriminalität und damit verbundenen Bereichen an. Dies schließt auch internationale Rechtshilfe mit ein. Zusätzlich zur Strafverteidigung berät Rechtsanwalt Axmann vorbeugend zum Schutz vor möglichen Strafverfahren.

Sollten Sie einer Wirtschaftsstraftat beschuldigt sein oder vorbeugende Beratung wünschen, stehe ich, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund, Ihnen gerne kompetent und engagiert zur Seite!

Mehr zu: Wirtschaftsstrafrecht

Jugendstrafrecht

Da bekanntermaßen nicht nur Erwachsene Straftaten begehen, sondern auch Jugendliche und Heranwachsende, hat der Gesetzgeber das Jugendgerichtsgesetz (JGG) geschaffen. Während im Erwachsenenstrafrecht das Schuld- und Sühneprinzip gilt, herrscht im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke vor. Ziel des Jugendstrafrechts ist es, auf den Jugendlichen durch Erziehungsmaßnahmen einzuwirken und ihn wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Das Jugendstrafrecht sieht statt Strafen daher Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafe vor. Ist der Beschuldigte über 18 Jahre aber unter 21 Jahre alt, gilt er nach dem Gesetz als Heranwachsender. Auf Heranwachsende findet das Jugendstrafrecht dann Anwendung, wenn diese aufgrund von Reifeverzögerungen einem Jugendlichen gleichzustellen sind. Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund verfügt als Fachanwalt für Strafrecht über umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung in Jugendstrafverfahren.

Sollten Sie einer Jugendstraftat beschuldigt sein, stehe ich, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Axmann, Ihnen gerne kompetent und engagiert zur Seite!

 

Mehr zu: Jugendstrafrecht

Sexualstrafrecht / Sexualdelikte

Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund hat die Sexualdelikte gezielt seit Jahren als besonderen Kanzleischwerpunkt in der Strafverteidigung gewählt. Ein Grund dafür, dass Rechtsanwalt Axmann sich schwerpunktmäßig auf die Sexualdelikte konzentriert, ist, dass kein Rechtsgebiet mehr Sensibilität und Fingerspitzengefühl erfordert als die Verteidigung gegen den Vorwurf von Sexualdelikten. Ein weiterer Grund, die Verteidigung gegen Sexualdelikte gezielt als Kanzleischwerpunkt zu wählen, war und ist für Rechtsanwalt Axmann, dass die Sexualdelikte von einem Anwalt eine hochgradige Spezialisierung und weit über die normalen, an einen Fachanwalt für Strafrecht zu stellenden Anforderungen, hinausgehende Spezialkenntnisse der einzelnen Delikte und der Aussagepsychologie erfordern. Nur ein Anwalt, der diese Spezialisierung aufweist, ist in der Lage auf dem Rechtsgebiet der Sexualdelikte erfolgreich zu verteidigen. Formal ist das Sexualstrafrecht zwar als "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" im Strafgesetzbuch geregelt. Die bei Sexualdelikten typische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation verlangt von einem Anwalt für eine erfolgreiche Verteidigung zwingend substantiierte Spezialkenntnisse der Aussagepsychologie. Nur ein Rechtsanwalt, der die Aussagepsychologie sicher beherrscht, wird falsche Verdächtigungen und unwahre Behauptungen aufdecken, die gerade bei den Sexualdelikten am häufigsten vorkommen. Ein Rechtsanwalt, der die Aussagepsychologie nicht sicher beherrscht, verteidigt sie leider zielstrebig ins Gefängnis. Rechtsanwalt Axmann bildet sich daher konsequent seit Jahren zielgerichtet in der Aussagepsychologie und der Rechtsprechung zu den Sexualdelikten fort. Neben den Spezialkenntnissen der einzelnen Sexualdelikte und der Aussagepsychologie erfordert dieses strafrechtliche Gebiet von einem Anwalt auch erhebliche Erfahrung in der Verteidigung im Sexualstrafrecht. Auf dem Gebiet der Sexualdelikte verteidigt Rechtsanwalt Axmann regelmäßig u.a. gegen die Vorwürfe des sexuellen Übergriffs, der sexuellen Nötigung, der Vergewaltigung, des sexuellen Missbrauchs und des Besitzes, des Erwerbs, der Verbreitung Kinder- und/oder jugend-pornographischer Dateien. Sollte Ihnen ein Sexualdelikt vorgeworfen werden, gilt umso mehr, keine Aussage zu machen. Kontaktieren Sie umgehend Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Axmann in Dortmund.

Rechtsanwalt Axmann verfügt über jahrzehntelange Erfahrung bei der erfolgreichen Verteidigung gegen den Vorwurf von Sexualdelikten. Die Kanzlei Axmann aus Dortmund garantiert vorurteilsfreie, objektive und höchst qualifizierte Beratung und Verteidigung gegen den Vorwurf von Sexualdelikten!

Sollten Sie eines Sexualdeliktes beschuldigt sein, stehe ich, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund, Ihnen gerne kompetent und engagiert zur Seite!

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Rechtsmittel im Strafrecht

Auch das Strafrecht kennt Rechtsmittel. Die gängigen Rechtsmittel in Strafsachen sind Berufung und Revision.

Berufung: Die neue Tatsacheninstanz

In Strafsachen kann Berufung gegen erstinstanzliche Urteile der Amtsgerichte eingelegt werden. Die Berufungsinstanz ist das Landgericht. Das Landgericht verhandelt als neue Tatsacheninstanz, d. h. das Landgericht entscheidet neu und selbstständig über den Sachverhalt. Es müssen alle Beweismittel neu eingeführt und bewertet werden. Das Landgericht muss in der Berufungsinstanz die Zeugen erneut vernehmen, auch Sachverständige müssen in der Berufungsinstanz noch einmal angehört werden. Das Berufungsgericht muss Urkunden neu verlesen und Augenscheinsobjekte nochmals in Augenschein nehmen. Da das Berufungsgericht als neue Tatsacheninstanz über alle diese Beweismittel neu zu entscheiden hat, ist der Beschuldigte schlecht beraten, sich in dem Berufungsverfahren nicht von einem im Strafrecht erfahrenen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht verteidigen zu lassen.

Die genauen Kenntnisse des erstinstanzlichen Urteils sind zwingend erforderlich. Um zu erkennen, ob eventuelle Unsicherheiten bei der Anwendung der einzelnen strafrechtlichen Normen vorhanden sind, bedarf es vertiefter Kenntnisse des materiellen Strafrechts. Über diese Kenntnisse verfügt in der Regel nicht jeder Rechtsanwalt, sondern nur ein erfahrener Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht. Mögliche Schwachstellen in der Kette der Beweiswürdigung sieht nur ein erfahrener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht.

Weiterhin ist zu bedenken, dass als weiteres Rechtsmittel nur noch die Revision zu Verfügung steht.

Revisionsrecht - Die Revision: Mit dem richtigen Anwalt ein mächtiges Werkzeug

Die Revision gegen landgerichtliche Urteile in der Berufungsinstanz ist vor dem Oberlandesgericht zu führen. Ist das Urteil in erster Instanz von dem Landgericht verkündet worden, ist das Revisionsgericht der Bundesgerichtshof (BGH). Im Gegensatz zur Berufung ist die Revision jedoch ein rein formelles Verfahren. Kann der Verurteilte die Revision noch selbst einlegen, so gilt jedoch für die Revisionsbegründung, dass diese von einem Rechtsanwalt unterschrieben werden muss. Alternativ kann der Verurteilte die Revisionsbegründung auch zu Protokoll der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichts erklären. Die Revisionseinlegung hat spätestens eine Woche nach Urteilsverkündung bei dem Gericht, das das Urteil verkündet hat, schriftlich zu erfolgen. Die Revisionsbegründung muss einen Monat nach Urteilszustellung ebenfalls bei diesem Gericht angebracht werden. Die Revision ist ein rein formelles Verfahren. Der Revisionsführer hat darzulegen, dass das Gericht Formfehler begangen oder das Gesetz nicht richtig angewendet hat. Weiterhin ist darzulegen, dass das Urteil auf diesen Fehlern beruht. Für jede einzelne zu erhebende Revisionsrüge gibt es sehr strenge formale Voraussetzungen, um diese überhaupt zulässig zu erheben. Nur wenn die Revisionsrüge in der vorgeschriebenen Form erhoben wurde, setzt sich das Revisionsgericht überhaupt erst mit ihr auseinander. Die formalen Voraussetzungen, eine Revisionsrüge überhaupt nur zulässig zu erheben, sind so hoch, dass einem juristischen Laien davon abgeraten werden sollte, es überhaupt nur zu versuchen, eine Revision zu begründen.

Deshalb gilt hier der einzig vernünftige Rat: Sie sollten tunlichst darauf verzichten, eine Revision auf eigene Faust durchzuführen. Nutzen Sie in jedem Fall die Hilfe eines erfahrenen Strafverteidigers. Nur ein Fachanwalt für Strafrecht ist in der Lage, eine den Formerfordernissen genügende Revisionsbegründungsschrift abzufassen.

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