
Dieter Axmann
Rechtsanwalt &
Fachanwalt für Strafrecht
Hohe Straße 11
44139 Dortmund
Tel. 0231 / 39603700
Fax. 0231 / 53314420
kanzlei@rechtsanwalt-axmann.de
NOTFALLNUMMER 0151 / 21822975
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Strafverteidiger
Dortmund
Durch Spezialisierung auf und Erfahrung im Strafrecht kann ich der Strafverfolgung bundesweit gegenübertreten und meine Mandanten bei Korruptionsdelikten oder Steuerstraftaten verteidigen.
Strafrecht
Dortmund
Das Strafrecht ist weit gefächert und überschneidet sich mit einigen anderen Rechtsgebieten. Auf den folgenden Seiten möchte ich meine Tätigkeitsschwerpunkte im Strafrecht vorstellen.
Strafverteidigung
Dortmund
Falls bei Strafverfahren Untersuchungshaft oder weitere Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchungen, vorläufige Festnahme oder ähnliches drohen, ist sofortige qualifizierte Strafverteidigung erforderlich.
Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger
Hohe Strasse 11
44139 Dortmund
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kanzlei@rechtsanwalt-axmann.de
Neben Dortmund betreue ich Mandanten auch in den Städten Bochum, Bottrop, Castrop-Rauxel, Dinslaken, Dorsten, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Hagen, Hamm, Hattingen, Herne, Herten, Moers, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Witten sowie in den Kreisen Ennepe-Ruhrkreis, Recklinghausen, Unna und Wesel.
Wer in das Visier der Strafverfolgungsbehörden gerät, ist schnell auch staatlichen Repressalien wie Durchsuchung, Festnahme und Haftbefehl ausgesetzt. Die vorläufige Festnahme reißt den Betroffenen unmittelbar und ohne Vorbereitung aus seinem Lebensumfeld. Diese Art des Freiheitsentzuges durch die Polizei ist grundsätzlich spätestens am Ende des nächsten Tages zu beenden. D. h. es ist ein richterlicher Haftbefehl zu erlassen und zu verkünden, andernfalls ist der Betroffene ist freizulassen.
Von dieser zwingenden Vorschrift der Freilassung am Ende des nächsten Tages sieht das jüngst "modernisierte" Polizeigesetz jedoch Ausnahmen vor. Nach der neuen Fassung des Polizeigesetzes kann die Polizei ohne richterliche Entscheidung in bestimmten Fällen einen bis zu 14 Tage andauernden Freiheitsentzug bestimmen.
Festnahmen sind für alle Betroffenen und Angehörige psychische Ausnahmesituationen. Hier gilt es, umgehend die Situation zu klären und die Umstände der Festnahme sowie die zur Festnahme führenden Gründe in Erfahrung zu bringen.
Ist einer Ihrer Angehörigen oder Freunde von der Polizei festgenommen worden, zögern Sie nicht, sondern nehmen umgehend Kontakt zu Rechtsanwalt Dieter Axmann – zugleich Fachanwalt für Strafrecht - aus Dortmund auf.
Haben Sie nur den Verdacht, einer Ihrer Angehörigen oder Freunde sei von der Polizei festgenommen worden gilt auch dann: Verlieren Sie keine Zeit, sondern nehmen umgehend Kontakt zu Rechtsanwalt Dieter Axmann – zugleich Fachanwalt für Strafrecht - aus Dortmund auf.
Gem. § 127 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) gilt das "Jedermannsfestnahmerecht."
"(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. …"
Mit anderen Worte also kann jeder durch jemand anderen (vorläufig) festgenommen werden. Allerdings sollte eine selbst durchgeführte, vorläufige Festnahme immer situationsabhängig wohlüberlegt sein, insbesondere, ob sie mit eventuellen Gefahren verbunden ist – beispielsweise dann, wenn die festzunehmende Person (schwer) bewaffnet ist.
In der anwaltlichen Praxis und alltäglichen Leben ist das "Jedermannsfestnahmerecht" eher zu vernachlässigen.
Der Regelfall ist, dass Festnahmen durch Polizei oder Staatsanwaltschaften erfolgen. Die Festnahme kann erfolgen, wenn bereits ein Haftbefehl erlassen wurde.
Ist ein Haftbefehl noch nicht erlassen, so ist dieser - wie bereits oben ausgeführt - bis spätestens Ende des nächsten Tages zu erlassen und zu verkünden. Der Haftbefehl muss zwingend durch einen Richter sowohl erlassen und auch verkündet/eröffnet, sprich dem Betroffenen persönlich mitgeteilt werden.
Sollten Sie sich mit der Situation konfrontiert sehen, dass Sie von Polizeibeamten oder der Staatsanwaltschaft an der Haustür "begrüßt" werden kann ich Ihnen, auch wenn ein Freiheitsentzug droht, nur raten, sich kooperativ zu verhalten.
Leisten Sie keinen Widerstand. Jede Form von Widerstand könnte dazu führen, dass ein an sich vermeidbarer Haftbefehl dann aufgrund von Fluchtgefahr doch noch erlassen und vollstreckt wird.
Im Fall der Festnahme konsultieren Sie unverzüglich einen Strafverteidiger. Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Angaben zu den Vorwürfen sind zu vermeiden. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dieter Axmann ist bei Festnahmen und Verhaftung Ihr Ansprechpartner in Dortmund und Umgebung, wie auch bundesweit.
Beamte der Polizei neigen mitunter dazu, die Tatverdächtigen zu Äußerungen anzuregen. Sollten Sie sich zu Äußerungen hinreißen lassen, so können Sie sicher sein, diese Äußerungen in Vermerken der Polizeibeamten hinterher wiederzufinden. Auch wenn es sich nicht um eine offizielle Vernehmung handelt und Sie nicht über Ihre Rechte belehrt wurden, so sind diese Äußerungen im späteren Verfahren als sogenannte "Spontanäußerungen" gegen Sie verwertbar. Um Sie zu schützen kann Strafverteidiger Herr Axmann auf das Schweigerecht nicht oft genug hinweisen.
Sie benötigen einen kompetenten Strafverteidiger, der Sie gegen drohende Festnahme verteidigt? Einer Ihrer Angehörigen oder ein guter Freund wurde festgenommen? Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dieter Axmann ist Ihr Ansprechpartner im Strafrecht. Bei erfolgender Verhaftung oder Durchsuchung können Sie mich über die Notfall-Mobilnummer erreichen.