
Dieter Axmann
Rechtsanwalt &
Fachanwalt für Strafrecht
Hohe Straße 11
44139 Dortmund
Tel. 0231 / 39603700
Fax. 0231 / 53314420
kanzlei@rechtsanwalt-axmann.de
NOTFALLNUMMER 0151 / 21822975
Dieter Axmann
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Strafverteidiger
Dortmund
Durch Spezialisierung auf und Erfahrung im Strafrecht kann ich der Strafverfolgung bundesweit gegenübertreten und meine Mandanten bei Korruptionsdelikten oder Steuerstraftaten verteidigen.
Strafrecht
Dortmund
Das Strafrecht ist weit gefächert und überschneidet sich mit einigen anderen Rechtsgebieten. Auf den folgenden Seiten möchte ich meine Tätigkeitsschwerpunkte im Strafrecht vorstellen.
Strafverteidigung
Dortmund
Falls bei Strafverfahren Untersuchungshaft oder weitere Zwangsmaßnahmen wie Durchsuchungen, vorläufige Festnahme oder ähnliches drohen, ist sofortige qualifizierte Strafverteidigung erforderlich.
Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger
Hohe Strasse 11
44139 Dortmund
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kanzlei@rechtsanwalt-axmann.de
Neben Dortmund betreue ich Mandanten auch in den Städten Bochum, Bottrop, Castrop-Rauxel, Dinslaken, Dorsten, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Hagen, Hamm, Hattingen, Herne, Herten, Moers, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Witten sowie in den Kreisen Ennepe-Ruhrkreis, Recklinghausen, Unna und Wesel.
Schwerpunkte, die ebenfalls unter das Strafrecht fallen, sind das Rechtsmittelrecht. Die "üblichen" Rechtsmittel in Strafsachen sind Berufung oder Revision, aber auch der Einspruch gegen einen Strafbefehl oder auch Wiederaufnahme des Verfahrens zählen hierzu.
Meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Strafrecht in Dortmund ebenfalls zuzuordnende Schwerpunkte sind die eng beieinander liegenden Bereiche des Verkehrsstrafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts, hier auch die Verkehrsordungswidrigkeiten.
Das Strafrecht ist weit gefächert. Daher sind auch die Schwerpunkte meiner Tätigkeit als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht in Dortmund sehr umfassend und decken Folgendes ab:
In Allgemeinen Strafverfahren
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Sowie darüber hinausgehend
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Strafrechtliche Angelegenheiten sollten aus gutem Grund nur einem erfahrenen Rechtsanwalt überlassen werden. Viele Menschen sind sich gar nicht im Klaren darüber, wie weit dieses Rechtsgebiet reicht und wann eine Handlung bereits eine Straftat darstellt.
Müssen Sie als Zeuge in einem Strafverfahren aussagen, vertrete und schütze ich Sie als Zeugenbeistand.
Sollten Sie Opfer einer Straftat sein, berate und helfe ich Ihnen gerne und kompetent. Ich unterstütze Sie z. B. bei der Stellung von Strafanzeigen. Im weiteren Strafverfahren gegen den / die Täter wahre und setze ich Ihre Rechte z. B. im Rahmen der Nebenklage und / oder Ihre Schadensersatzansprüche durch.
Im Falle einer bereits erfolgten Verurteilung in erster Instanz führe ich für Sie das Rechtsmittelverfahren in der Berufung zum Landgericht und der Revision zum Oberlandesgericht bzw. Bundesgerichtshof durch, bzw. prüfte die Erfolgsaussichten eines Wiederaufnahmeverfahrens.
Sie erhalten effektive Hilfe in Fragen der Strafvollstreckung und des Strafvollzuges, wie Strafaufschub und Unterbringung im offenen Vollzug.
Sofern Sie als Zeuge in einem Strafverfahren geladen sind, werden Sie umfassend über die Ihnen zustehenden Rechte gerade im Falle einer denkbaren Gefahr eigener strafrechtlicher Verfolgung beraten.
Sollten Sie Verletzter einer Straftat sein, haben Sie die Möglichkeit Schadensersatzansprüche, insbesondere Schmerzensgeld, im sogenannten Adhäsionsverfahren gegen den Täter geltend zu machen.
Bei bestimmten Straftaten steht dem Opfer zudem die Möglichkeit einer sog. Nebenklage zu, wodurch sich das Opfer aktiv am Strafprozess gegen den Täter beteiligen kann. Zu den hieraus ergebenden Rechten gehören neben einem uneingeschränkten Fragerecht vor allem die Möglichkeit Rechtsmittel gegen ein Urteil einzulegen.
In diesem Zusammenhang biete ich Ihnen eine umfassende anwaltliche Betreuung vom Beginn etwaiger strafrechtlicher Ermittlungen an.