Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger
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Die Aufgabe eines Blogs sollte es sein, über den Beruf und die Person des Verfassers zu informieren. Immer wieder habe ich mir die Frage gestellt, ob sich ein Blog mit meiner Berufsauffassung vereinbaren lässt. Als Strafverteidiger ist es meine Aufgabe, meine Mandanten vor der Öffentlichkeit und damit vor den Medien zu schützen.
Schaut man auf die Seiten meiner Kollegen, kann man sich zum Teil des Eindrucks nicht erwehren, dass manche Verteidiger meinen, sich mit ihren selbst geschriebenen Heldentaten vor Gericht brüsten zu müssen.
Dass manche Kollegen anscheinend nicht nur jegliches Feingefühl für die Frage, wie mit den Interessen des Mandanten umzugehen ist, verloren haben, sondern wohl aus reiner Selbstdarstellung rote Linien und Grenzen überschreiten, zeigen Presseberichte in denen Richter zitiert werden, dass Mandanten Opfer ihrer die Medien suchenden Anwälte geworden seien. Auch solche Sätze - gerichtet von Richtern an Mandanten - sind über mediennahe Anwälte nachzulesen: "Ich empfehle Ihnen, sich einen Anwalt zu suchen, dem Ihre Interessen näherstehen als er sich selbst." (Vorsitzender Richter des Amtsgerichts Berlin Tiergarten an Gina-Lisa Lohfink)
Auch habe ich schon Strafverteidiger-Kollegen erlebt, die aufgrund der Medienwirksamkeit des Mandates während der Urteilsverkündung den Saal verließen, um die Gunst der Stunde zu nutzen und der vor der Tür wartenden Medienschar ein Exklusivinterview zu geben. Auch hier steht außer Frage, wessen Interessen vorrangig bedient wurden.
Von derartigem Verhalten gilt es sich deutlich abzugrenzen. Es ist alles zu vermeiden, was auch nur ansatzweise nicht dem Schutz des Mandanten dient. Das Ausnutzen der Medienwirksamkeit eines Mandates ist ein "No-Go."
Anstatt mir gefällige Presseberichterstattung zu erheischen, weise ich lieber Reporter zurecht, wenn diese meinen den Mandanten ablichten zu wollen. Das Interesse meiner Mandanten an bedingungslosem Schutz und Achtung ihrer Privatsphäre hat uneingeschränkte Priorität!
Dieser Strafrechtsblog wird niemals das Ziel haben, mein Ego als Strafverteidiger aufzupolieren. Dieser Blog dient einzig und allein dem Zweck den Leser über interessante strafrechtliche Fälle, Sachverhalte und Probleme zu informieren. Ziel soll es auch sein, Ihnen als Leser das Strafrecht und die Faszination strafrechtlicher Denkstrukturen näherzubringen, aber auch aufzuzeigen, was man durch geschickte zielgerichtete Verteidigung erreichen kann.
Axmann Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht