Rechtsanwalt Axmann in seiner Kanzlei

Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger

Hohe Strasse 11
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Hausdurchsuchung Dortmund

Ratgeber von Dieter Axmann - Anwalt Strafrecht Dortmund

 

Fachanwalt Hausdurchsuchung Dortmund - Das Wichtigste auf einen Blick

  • richterliche Anordnung erforderlich
  • Grund der Durchsuchung erfragen
  • Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen
  • Personalien der Beamten geben lassen
  • Keinen Widerstand gegen die Beamten leisten!
  • Rechtsanwalt kontaktieren
  • Kopie von Durchsuchungsbeschluss & Durchsuchungsprotokoll geben lassen

Ratgeber von Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Dieter Axmann

Die Wohnung gehört zu dem grundrechtlich geschützten Bereich des Menschen. Daher sind Hausdurchsuchungen nicht nur sehr unangenehm, sondern auch ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre. Nicht von ungefähr heißt es so auch in Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland: "Die Wohnung ist unverletzlich."

Wenn jedoch eine Gruppe Staatsbeamter (Staatsanwaltschaft und Polizei) am Morgen überraschend vor der Tür steht, ruft dies bei Betroffenen eher ein Gefühl der Überforderung, Hilflosigkeit und auch Einschüchterung hervor. Aber es gilt: Auch als Betroffener einer Hausdurchsuchung haben Sie Rechte.

Staatsanwaltschaft und Polizei auf Augenhöhe begegnen

Bei einer Durchsuchung steht Ihnen Rechtsanwalt Dieter Axmann über die bereitgestellte Notfallnummer 0151 21822975 zur Verfügung.

Als erfahrener Strafverteidiger aus Dortmund werde ich mich vor Beginn der Durchsuchung telefonisch mit den durchsuchenden Beamten in Verbindung setzen. In vielen Fällen erklären sich die Beamten bereit, mit der Durchsuchung erst dann zu beginnen, wenn ich als ihr Verteidiger vor Ort erschienen bin.

Der folgende Ratgeber zum Thema Hausdurchsuchung soll einige Eckpunkte und Hinweise aufzeigen, wie Sie mit dieser Situation umgehen können.

Fachanwalt Hausdurchsuchung Dortmund - Ermittlungsbeamte vor der Tür

Selbstverständlich steht jede Durchsuchung unter dem Richtervorbehalt. D. h. die Hausdurchsuchung muss von einem Richter angeordnet werden und die Polizei kann im Regelfall nicht einfach ins Haus eindringen. Die StPO sieht Ausnahmen vor, die in der Praxis mitunter leider zu weit ausgelegt werden.

Fragen Sie nach, gegen wen sich die Hausdurchsuchung richtet und was der Grund der Durchsuchung ist. Lassen Sie sich auf jeden Fall den richterlichen Durchsuchungsbeschluss von den Einsatzkräften der Polizei aushändigen. Sie sollten sich außerdem Namen, Dienstnummer und Dienstbezeichnung des Einsatzleiters und der übrigen Polizisten geben lassen. Zögern Sie nicht, im Falle einer Hausdurchsuchung einen Fachanwalt für Strafrecht zu kontaktieren, damit dieser zeitnah persönlich erscheinen oder zumindest telefonisch mit den Beamten verhandeln kann.

Hier sollten Sie bereits darauf achten, einen Rechtsanwalt für Strafrecht bzw. noch besser einen Fachanwalt für Strafrecht zu kontaktieren. Sie haben das Recht auf Hinzuziehung von Zeugen. Es ist ratsam eine Vertrauensperson anzurufen, damit diese, während die Polizei Ihr Haus durchsucht, als Ihr Zeuge beiwohnen kann. Auch ein Rechtsanwalt für Strafrecht - wie Herr Dieter Axmann aus Dortmund - kann der Durchsuchung als Zeuge beiwohnen.

Wann ist mit einer Hausdurchsuchung zu rechnen?

Die Hausdurchsuchung ist in den §§ 102 ff. StPO geregelt. Da es in der Regel auch das Ziel einer Hausdurchsuchung ist, den Beschuldigten anzutreffen, finden Hausdurchsuchungen durch die Polizei meistens morgens statt. Zur Nachtzeit dürfen Wohnungen, Geschäftsräume, befriedete Besitztümer, Garagen etc. nur dann durchsucht werden, wenn der Täter auf frischer Tat betroffen ist, Gefahr im Verzug ist oder es sich um die Wiederergreifung eines entwichenen Gefangenen handelt.

Die zulässigen Zeiten einer Hausdurchsuchung und auch die Nachtzeit sind gesetzlich in der Strafprozessordnung geregelt. Gemäß § 104 Abs. 3 StPO gilt als Nachtzeit im Zeitraum vom 01. April bis zum 30. September die Zeit von 21:00 Uhr abends bis 04:00 Uhr morgens und in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 31. März die Stunden vom 21:00 Uhr abends bis 06:00 Uhr morgens.

Fachanwalt Hausdurchsuchung Dortmund - Ablauf der Durchsuchung

Sollte die Polizei bei Ihnen vor der Tür stehen und mit der Hausdurchsuchung beginnen wollen, haben Sie grundsätzlich das Recht, Zeugen hinzuzuziehen. Als ein solcher Zeuge und als Ihr Vertreter und Beistand in dieser Situation steht Ihnen Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Dieter Axmann aus Dortmund, selbstverständlich gerne zur Verfügung. Oftmals sind die durchsuchenden Beamten durchaus gewillt, mit der Durchsuchung wirklich auch erst dann zu beginnen, wenn Rechtsanwalt Dieter Axmann vor Ort eingetroffen ist.

Grundsätzlich ist es zu empfehlen, den Ermittlungsbeamten höflich gegenüberzutreten. Zur Mitarbeit und Mithilfe sind Sie hingegen nicht verpflichtet. Wichtig ist es, darauf zu achten, dass anlässlich der Durchsuchung ein Durchsuchungsprotokoll angefertigt wird. Dieses Durchsuchungsprotokoll ist am Ende von den Betroffenen zu unterschreiben. Es ist ebenfalls zu unterschreiben, ob Sie sich mit der Einziehung der sichergestellten Gegenstände einverstanden erklären, oder nicht. Da eine Einverständniserklärung im Zweifelsfall als Schuldanerkenntnis gewertet werden könnte, ist zu empfehlen, diese, wenigstens zunächst, nicht abzugeben.

Ob es sinnvoll ist, die gesuchten Gegenstände gegebenenfalls herauszugeben, soll hier nicht diskutiert werden. Sind diese Gegenstände jedoch erst einmal herausgegeben oder gefunden, hat sich zumindest ein Verdacht bestätigt. Dieser legt den Grundstein dafür, dass weiter und intensiver durchsucht wird.

Wie sollte man sich bei einer Hausdurchsuchung verhalten?

Insbesondere in Fällen, in denen ein Betroffener sich nichts zuschulden hat kommen lassen, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren. Widerstand gegen die Hausdurchsuchung ist weder zweckmäßig noch erfolgversprechend. Wer Widerstand leistet, verschärft die Situation meist nur unnötig. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht schützen. Achten Sie darauf, sich in jedem Fall eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses sowie des Durchsuchungsprotokolls aushändigen zu lassen!

Sollte eine Hausdurchsuchung ergebnislos verlaufen sein und das Verfahren im Anschluss eingestellt werden, besteht in der Regel ein Anspruch gegen die Landeskasse für die durch die Durchsuchung entstandenen Schäden und Unannehmlichkeiten und Aufwendungen wie z. B. Rechtsanwaltskosten. Auch die Durchsetzung dieser Ansprüche erledige ich als Rechtsanwalt für Strafrecht gerne für Sie.

In Dortmund, NRW & bundesweit - Strafverteidiger Dieter Axmann

Als Strafverteidiger bin ich Ihr Ansprechpartner für alle strafrechtlichen Belange. Über meinen Kanzleistandort hinaus bin ich auch in ganz Nordrhein-Westfalen, sowie bundesweit für meine Mandanten da. Ich sorge dafür, dass in etwaigen Strafverfahren gegen Sie, Ihre Rechte gewahrt und der Verfahrensablauf fair bleiben. Nehmen Sie umgehend telefonischen Kontakt zu meiner Kanzlei in Dortmund auf und schildern Sie mir Ihr Anliegen.

Weitere Ratgeber habe ich indes auch für die Bereiche "Verhaftung" und "Selbstanzeige" bereitgestellt, die Ihnen eine erste Anlaufstelle geben sollen:

Verhaftung Selbstanzeige

 

Jetzt Kontakt aufnehmen – Kanzlei in Dortmund

Sehen Sie sich mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert? Ist ein Angehöriger in Haft? Bei mir sind Sie richtig! Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Kanzlei in Dortmund habe ich langjährige Erfahrung im Strafrecht. Alle Haupt- und Nebenbereiche des Strafrechts sind mir bestens geläufig. Nehmen Sie umgehend telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir auf: Wenn Sie nicht aus Dortmund kommen, für mich kein Problem. Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger erstreckt sich über ganz Nordrhein-Westfalen. Auch über NRW hinaus, bundesweit, können Sie auf mich zählen!

Anwalt Strafverteidiger Dortmund – Dieter Axmann
Auch in NRW und sogar bundesweit!

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