Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger
Hohe Strasse 11
44139 Dortmund
Tel. 0231 / 39603700
Fax. 0231 / 53314420
NOTFALLNUMMER 0151 / 21822975
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie auch immer einen Anspruch darauf, die Unfallregulierung von einem Rechtsanwalt durchführen zu lassen – und das aus triftigem Grund. Die Regulierung eines Unfalls ist mit vielen rechtlichen Problemen behaftet. Hier behält meist nur ein in der Unfallregulierung erfahrener Anwalt den Überblick. Dieser Anspruch auf Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Unfallregulierung ist auch von den Versicherern so anerkannt. Die hierdurch entstehenden Rechtsanwaltsgebühren sind im Rahmen der Unfallregulierung Bestandteil Ihres Schadenersatzanspruches gegen die gegnerische Versicherung.
Es ist daher nur zu empfehlen, von Anfang an einen mit der Unfallregulierung erfahrenen Anwalt wie Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund zu beauftragen. Meldet sich bereits nach kurzer Zeit die gegnerische Versicherung mit dem Angebot einer unbürokratischen und schnellen Hilfe zur Unfallregulierung, ist das Interesse klar: die Versicherer sehen den Unfallgegner als Kostenfaktor. Die von den Versicherungen gestellten Gutachter und Kfz-Sachverständigen handeln im Interesse Ihrer Auftraggeber. Spätestens jetzt ist es in Ihrem Interesse, die Regulierung des Unfalls einem erfahrenen Anwalt, wie Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund, anzuvertrauen.
Jeder Verkehrsunfall ist in seiner Regulierung – unabhängig vom Ausmaß des Schadens – eine komplizierte, rechtliche Angelegenheit. Hier spielt nicht nur die Höhe des Fahrzeugschadens eine Rolle. Eine weitere wichtige Frage für Sie als Geschädigter ist auch: Welche Schäden bekomme ich überhaupt ersetzt und in welcher Höhe? Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund berät Sie hinsichtlich der durchzusetzenden Schadenspositionen. Er übernimmt als im Verkehrsrecht und mit der Unfallregulierung erfahrener Rechtsanwalt für Sie alle mit der Unfallregulierung zusammenhängenden rechtlichen Tätigkeiten. Der erste Schritt zur Unfallregulierung ist die Schadensmeldung.
Die Schadensmeldung ist Ihre Pflicht als Verursacher eines Unfalls im Straßenverkehr. Hat der Unfallgegner den Unfallschaden noch nicht gemeldet, fangen die Probleme oft schon an. Als im Verkehrsrecht und mit der Unfallregulierung erfahrener Rechtsanwalt übernimmt Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund auch die Schadensmeldung bei der gegnerischen Versicherung. Sollte die Schuldfrage womöglich zweifelhaft oder gar strittig sein, sollten Sie die Schadensmeldung auf jeden Fall einem im Verkehrsrecht und der Unfallregulierung erfahrenen Rechtsanwalt, wie Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund übertragen. Die Regulierung eines Unfalls kann eine gewisse Zeit beanspruchen. Aufgrund unseres eingespielten Kanzleiteams und der Erfahrung als Rechtsanwalt bei der Regulierung von Unfällen zum Teil auf Regulierungszeiten von unter 14 Tagen ab Eingang des Gutachtens bei uns zurückblicken.
Zu jedem – also nicht nur bei schwerem – Unfall sollten Sie die Polizei hinzuziehen. Stellt sich heraus, dass die Polizei Sie als Unfallverursacher ansieht, sollten Angaben wohlüberlegt sein. Als im Verkehrsrecht und der Unfallregulierung erfahrener Rechtsanwalt weist Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund darauf hin, dass Sie auf keinen Fall ein Bußgeld akzeptieren oder anderweitige Schuldeingeständnisse machen sollten. Auch wenn Sie zunächst glauben, als Unfallverursacher womöglich die Alleinschuld zu tragen, ist dieser Sachverhalt oftmals alles gar nicht so eindeutig. Es muss also nicht heißen, dass Sie Ihren Schaden gar nicht ersetzt bekommen. Als in der Unfallregulierung erfahrener Rechtsanwalt erreicht Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund auch in solchen Fällen, in denen Sie glaubten, womöglich die Alleinschuld zu tragen, oft noch eine zumindest teilweise Regulierung Ihres Unfallschadens.
Der zu regulierende Unfallschaden richtet sich nach dem Grad des Verschuldens bzw. des Nichtverschuldens. Sind Sie unverschuldet Beteiligter eines Verkehrsunfalls, haben Sie vollständigen Anspruch auf den Ersatz Ihres gesamten Unfallschadens. Aber auch hier empfiehlt es sich – nicht nur um Ihnen Zeit und Nerven zu sparen – einen in der Unfallregulierung versierten Anwalt wie Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund zu beauftragen.
Trifft Sie ein Mitverschulden an dem Unfall, bekommen Sie Ihren Unfallschaden entsprechend der Verschuldensquote ersetzt. Kommt ein Mitverschulden an einem Verkehrsunfall in Betracht, sollten Sie keinen Moment mehr zögern. Beauftragen Sie einen im Bereich der Verkehrsunfälle und deren Regulierung erfahrenen Rechtsanwalt wie Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund mit der weiteren Regulierung des Unfalls. Die Beurteilung der Verschuldensquote an der Unfallverursachung hängt von zahlreichen juristischen Feinheiten ab. Meine Aufgabe als Ihr Rechtsanwalt, beauftragt mit Ihrer Unfallregulierung, ist es, hier, für Sie aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht die für Sie bestmögliche Haftungsquote durchzusetzen.
Sehen Sie sich mit einem Vorwurf im Bereich des Verkehrsrechts / Verkehrsstrafrechts konfrontiert? Sie sollen mit Ihrem Fahrzeug jemanden angefahren oder verletzt haben? Sind Sie ggf. bei einem Stau auf andere Fahrzeuge aufgefahren, sodass diese Fahrer ins Krankenhaus mussten? Bei mir sind Sie richtig! Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Kanzlei in Dortmund habe ich langjährige Erfahrung im Strafrecht. Alle Haupt- und Nebenbereiche des Strafrechts sind mir bestens geläufig. Nehmen Sie umgehend telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir auf: Wenn Sie nicht aus Dortmund kommen, für mich kein Problem. Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger erstreckt sich über ganz Nordrhein-Westfalen. Auch über NRW hinaus, bundesweit, können Sie auf mich zählen!
Fachanwalt Strafrecht Dortmund – Dieter Axmann
Auch in NRW und sogar bundesweit!