Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger
Hohe Strasse 11
44139 Dortmund
Tel. 0231 / 39603700
Fax. 0231 / 53314420
NOTFALLNUMMER 0151 / 21822975
Die materiellen Schäden anlässlich eines Verkehrsunfalls sind recht einfach zu bemessen, liegen hier doch Rechnungen oder zumindest Schadensberechnungen in Form von Gutachten vor. Bei den immateriellen Schäden, insbesondere den Personenschäden sieht das schon ganz anders aus. Aber auch diese Schäden sind zu ersetzen. Wer bei einem Verkehrsunfall verletzt wird, hat wegen seiner „Gesundheitsbeschädigung“ einen Anspruch auf Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld. Die Funktion des Schmerzensgeldes ist die des Ausgleichs / der Genugtuung. Die Bemessung des Schmerzensgeldes ist in der Praxis immer eine Einzelfallentscheidung. Das Gesetz spricht beim Schmerzensgeld von einer „billigen Entschädigung in Geld“. Entgegen der Auffassung vieler gibt es keine Schmerzensgeldtabelle. Daher ist empfehlenswert, mit der Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeldansprüche einen im Verkehrsrecht bewanderten Anwalt – wie z. B. Herrn Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund – zu beauftragen.
Neben einem Anspruch auf Schmerzensgeld anlässlich eines Verkehrsunfalles prüft Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund auch immer die Frage, ob zusätzlich ein Anspruch auf Ausgleich weiterer Schäden wie zum Beispiel des sogenannten Haushaltsführungsschadens entstanden ist. Sollten Sie durch den Unfall womöglich dauerhafte gesundheitliche Folgen erlitten haben oder solche im Raum stehen, so ist anstelle eines einmaligen Schmerzensgeldes auch immer an eine verkehrsunfallbedingte Rente zu denken. Auch hier ist die angemessene Höhe der Rente und / oder Schmerzensgeldansprüche nur durch einen im Bereich Schmerzensgeldansprüche erfahrenen Rechtsanwalt durchzusetzen. Wenn Ihre Verletzungen ausgeheilt sind, durch den Verkehrsunfall jedoch dauerhafte sichtbare Folgen wie zum Beispiel Narben verbleiben sollten, ist Ihnen ein erhöhtes Schmerzensgeld oder ebenfalls eine Rente zu zahlen. Auch mit diesen Ansprüchen sollten Sie immer einen mit der Unfallregulierung und mit Schmerzensgeld erfahrenen Anwalt beauftragen. Um anlässlich eines Verkehrsunfalls Ihre Interessen auch wirklich sachgerecht zu wahren, sollten Sie die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen, Haushaltsführungsschäden und weitere Folgeschäden eines Verkehrsunfalls immer von einem mit der Unfallregulierung und mit Schmerzensgeld erfahrenen Rechtsanwalt wie Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund durchsetzen lassen.
Das Schmerzensgeld wird in der Praxis immer unter Berücksichtigung vergleichbarer Fälle festgesetzt. Für diese Vergleiche sind in der Praxis Schmerzensgeldtabellen in Form von Sammlungen von Gerichtsurteilen gebräuchlich. Als Übliche wären hier zu nennen:
Diese Tabellen ersetzen jedoch nicht die Erfahrung, die Sachkunde und das Verhandlungsgeschick eines erfahrenen und mit der Durchsetzung von Schmerzensgeld vertrauten Anwaltes wie Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund. Aus diesem Grunde sollten Sie Schmerzensgeldansprüche immer von einem mit der Unfallregulierung und mit Schmerzensgeld vertrauten Anwalt durchsetzen lassen.
Wie bereits ausgeführt gibt es keine rechtsverbindliche Schmerzensgeldtabelle. Die Höhe des zu erzielenden Schmerzensgeldes hängt hingegen immer von Erfahrung, der Sachkunde und dem Verhandlungsgeschick ab. Daher sollten Sie, um für sich die optimale Höhe des zu erzielenden Schmerzensgeldes zu erreichen, mit der Durchsetzung von Schadensersatz einen erfahrenen Anwalt wie Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund beauftragen. Die Bestimmung des Schmerzensgeldes ist von diversen Faktoren abhängig. Wichtige Faktoren für das unfallbedingte Schmerzensgeld sind die Art der unfallbedingten Verletzungen, die Dauer der durch den Verkehrsunfall bedingten Arbeitsunfähigkeit und / oder mögliche Dauer- bzw. Folgeschäden. Die Gewichtung der einzelnen Faktoren ist immer individuell. Um Ihre Interessen vollumfänglich zu wahren, sollten Sie ausschließlich einen in der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen erfahrenen Rechtsanwalt wie Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund mit der Regulierung „Ihres“ Verkehrsunfalls und der Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeldansprüche beauftragen.
Voraussetzung für einen Anspruch auf ein Schmerzensgeld ist eine unfallbedingte körperliche Beeinträchtigung, sprich Verletzung. Auch hier gilt: Der Anspruchsteller hat den Ursachenzusammenhang zwischen dem Verhalten des Schädigers, hier der Unfall und der Rechtsgutsverletzung, also der unfallbedingten Verletzung nachzuweisen. Dies liegt auf der Hand, wenn die Verletzungen bereits am Unfallort offenkundig sind. Schwerer wird es jedoch, wenn unfallbedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen sich erst eine Zeit nach dem Unfall einstellen. Als in der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen erfahrener Rechtsanwalt aus Dortmund rate ich Ihnen auf jeden Fall dazu, sich die unfallbedingten Verletzungen durch ein ärztliches Attest betätigen zu lassen. Ohne ein entsprechendes ärztliches Attest ist es – auch für einem im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt – nahezu unmöglich, zu beweisen, dass bestimmte Verletzungen und langfristige Schäden von einem Verkehrsunfall herrühren. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall arbeitsunfähig ist und Schadensersatz geltend gemacht werden soll.
Bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen sollte auf die Beauftragung eines mit Schmerzensgeld und im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalts nicht verzichtet werden. Grundsätzlich können Sie Ihre Interessen hier zwar auch selbst vertreten, von der Geltendmachung von Schmerzensgeld ohne einen im Verkehrsrecht bewanderten Rechtsanwalt wie Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund ist jedoch dringend abzuraten. Den Versicherern ist daran gelegen, den Unfallschaden und damit auch Ihr Schmerzensgeld möglichst gering zu halten. Sie laufen Gefahr, sich mit einem unangemessen niedrigen Schmerzensgeld abspeisen zu lassen. Rechtsanwalt Axmann wird, als im Verkehrsrecht erfahrener, mit Schadensersatzansprüchen und der Forderung von Schmerzensgeld erfahrener Anwalt aus Dortmund anlässlich eines Verkehrsunfalls für Sie ein angemessenes Schmerzensgeld durchsetzen. Sollten Sie sich wegen eines Verkehrsunfalls gegen Sie gerichteten Schmerzensgeldansprüchen ausgesetzt sehen, so übernimmt Rechtsanwalt Axmann natürlich auch die Abwehr dieser Schmerzensgeldansprüche.
Sehen Sie sich mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert? Ist ein Angehöriger in Haft? Bei mir sind Sie richtig! Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Kanzlei in Dortmund habe ich langjährige Erfahrung im Strafrecht. Alle Haupt- und Nebenbereiche des Strafrechts sind mir bestens geläufig. Nehmen Sie umgehend telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir auf: Wenn Sie nicht aus Dortmund kommen, für mich kein Problem. Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger erstreckt sich über ganz Nordrhein-Westfalen. Auch über NRW hinaus, bundesweit, können Sie auf mich zählen!
Rechtsanwalt Strafverteidiger Dortmund – Dieter Axmann
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